Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.11.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Bachenbülach
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinderat,
zu Hdn. von
Markus Biser, Schulhausstrasse 1,
8184
Bachenbülach,
Schweiz,
Telefon:
044 864 34 90,
E-Mail:
markus.biser@bachenbuelach.ch,
URL
www.bachenbuelach.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bauamtliche Leistungen Bachenbülach
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71336000 - Unterstützende technische Tätigkeiten, | | 71540000 - Bauverwaltungsleistungen, | | 75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, | | 71520000 - Bauaufsicht |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: EFP AG, Affolternstrasse 18,
8105
Regensdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 136.00 ohne MWSt. Bemerkung: Mittlerer Stundenansatz für alle eingesetzten Mitarbeiter (inkl. Nebenkosten)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sehr gutes Assessment
Überzeugender Teamauftritt beim Bewerbergespräch Sehr gute Referenzen Bestes Verhältnis Lernende/Total-MA-Zahl
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.07.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1143171
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.11.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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