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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1163799
12.11.2020|Projekt-ID 200472|Meldungsnummer 1163799|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.11.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  staedtebau@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Alterszentrum Adlergarten Umnutzung Villa Bürogebäude, Adlerstrasse 2, 8400 Winterthur; Planerwahl im offenen Verfahren, BKP 291 Architektur

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Edelmann Krell Architekten und Righetti Partner Group AG, Giesshübelstrasse 62d,  8045  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 462'000.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.04.2020
Meldungsnummer 1120993

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.10.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.