Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.11.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Fabian Amstutz, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
fabian.amstutz@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Online Marketing
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[13] Werbung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: in flagranti ag, Busswilstrasse 12,
3250
Lyss,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB
Bemerkung: Das Preiskriterium berücksichtigt Mitteleinsatz und Preis gemäss Anforderungskatalog.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag hat das wirtschaftlich beste Angebot erhalten. Die Zuschlagsempfängerin überzeugte mit einem guten Preis, sehr guter Erfahrung, Qualität und einem überzeugenden Interview.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.09.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1151363
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.11.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.4 Sonstige Angaben- Unterzeichnung Evaluationsbericht: 19.11.2020
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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