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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1165879
04.12.2020|Projekt-ID 207192|Meldungsnummer 1165879|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.12.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Rafz, Bauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Schmidli Architekten + Partner,  zu Hdn. von Armin Baur, Tannewäg 26,  8197  Rafz,  Schweiz,  Telefon:  043 422 33 33,  E-Mail:  ab@schmidli.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulprovisorium in Modulbauweise "Chiletürmli" Rafz,

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ERNE AG Holzbau, Werkstrasse 3,  5080  Laufenburg,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 753'533.35  bis  1'537'869.85 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der höchsten Erfüllung der Zuschlagskriterien mit Gesamtnote 4.0 (von max. 5.0 möglich) zum Preis von Fr. 753'533.35 inkl. 7.7% MWST für (Transport, Aufbau, Miete 48 Monate, Rückbau).

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.07.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1145967

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.11.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.4 Sonstige Angaben

Die Anbieter wurden vom Bauamt Rafz mit eingeschriebenem Brief mit Datum 20. Nov. 2020 über das Submissionsergebnis mit unten angefügter Rechtsmittelbelehrung (Frist ab Zustellung der Einschreiben) informiert.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Vergabeentscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung angerechnet, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.