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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1166369
26.11.2020|Projekt-ID 208780|Meldungsnummer 1166369|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  26.11.2020
Publikationsdatum Simap: 26.11.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Axpo Grid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Axpo Grid AG,  zu Hdn. von Matej Stjepanovic, Parkstrasse 23,  5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 200 31 11,  E-Mail:  beschaffung.ee@axpo.com,  URL www.axpo.com

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

L333 Kabelrohrblock im Pflügverfahren
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: -Einpflügen einer doppelsträngigen Kabelrohranlage Länge 4,8 km mit Parallelabstand von 1.50m
-Anschluss an Kabelrohrblockbereiche bestehend aus betoniertem Kabelrohrblock und Spülbohrungen im Bereich von Strassen- u. Gewässerquerungen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231400 - Bauarbeiten für Starkstromleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Spuhler AG, Eichhölzli 200,  5467  Fisibach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 847'190.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.08.2020
Meldungsnummer 1151947

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.11.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kan-
tons Aargau, Ob. Vorstadt 40, 5000 Aarau schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist im
Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die
Unterschrift der beschwerdeführenden Personen oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.