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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1167641
18.12.2020|Projekt-ID 213021|Meldungsnummer 1167641|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.12.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zürcher Abfallverwertungs AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Zürcher Abfallverwertungs AG,  zu Hdn. von Adrian Aebersold, Nansenstrasse 16,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 544 25 77,  Fax:  +41 43 544 25 78,  E-Mail:  adrian.aebersold@z-a-v.ch,  URL www.z-a-v.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Exporte von unberaubter KVA-Nassschlacke nach Deutschland, im Umfang von max. 25% der Abfallimporte aus Deutschland zu Kehrichtverwertungsanlagen (KVA)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90513400 - Aschenbeseitigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: almonte schweiz ag, Baarerstrasse 101,  6300  Zug,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  EUR 81.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Deponiepreis pro Tonne abgeholt ab KVA, inkl. Notifizierungsverfahren, VASA-Gebühr und Verzollung

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe aufgrund § 10 Abs. 1 lit. c der kantonalen Submissionsverordnung vom 23.07.2013

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.12.2020

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann gemäss Art. 30 BöB innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 8023 St. Gallen eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder Ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen.