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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1167801
04.12.2020|Projekt-ID 207891|Meldungsnummer 1167801|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  04.12.2020
Publikationsdatum Simap: 04.12.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submission KSA,  zu Hdn. von Roger Kohler, Tellstrasse 25,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 838 4108,  E-Mail:  roger.kohler@ksa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Oberflächenhyperthermiegerät (OHT)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33150000 - Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie, Elektrotherapie und Physiotherapie

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Dr. Sennewald Medizintechnik GmbH, Schatzbogen 86,  81829  München,  Deutschland
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 311'000.00  bis  484'930.00 
Bemerkung: Investitions- und Betriebskosten (Servicevertragskosten über 8 Jahre)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste erreichte Punktzahle gemäss Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.08.2020
Meldungsnummer 1148439

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.12.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

RechtsmIttelbelehrung:
I. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.