Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.12.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-SE-EME,
zu Hdn. von
Patrizia König, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 567 47 23,
E-Mail:
gepaeckablagen_ICN@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gepäckablagen ICN
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ultimate Europe Transportation Equipment GmbH, Industriestraße 3,
3300
Amstetten,
Österreich
Preis (Gesamtpreis):
EUR 697'741.00 ohne MWSt. Bemerkung: Preis für das Hauptangebot inkl. Optionen
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot erzielte die beste Bewertung bei dem Kriterium "Qualität" und stellt insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.07.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1143501
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.12.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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