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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1168603
09.12.2020|Projekt-ID 210679|Meldungsnummer 1168603|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  09.12.2020
Publikationsdatum Simap: 09.12.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eniwa AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Eniwa AG,  zu Hdn. von Einkauf, Industriestrasse 25,  5033  Buchs AG,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf@einwa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Tiefbauarbeiten-Baulos1- Wärmeverbund Buchs/Aarau Rohr

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gebr. Huber AG, Industriestrasse 132,  5012  Wöschnau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'923'256.10 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.10.2020
Meldungsnummer 1158681

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.12.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Obergericht des Kantons Aargau, Verwaltungsgericht, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.