Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.12.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
(20011) 609 Netzwerkkomponenten und Dienstleistungen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.01.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 08.02.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihren Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Teilnahmeantragseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.02.2021, Bemerkungen:
Die Öffnung der Teilnahmeanträge und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (20011) 609 Netzwerkkomponenten und Dienstleistungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (20011) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32422000 - Netzkomponenten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Bedarfsstelle sucht vorzugsweise einen Hersteller als Vertragspartner (vgl. Anhang 20 EK-B02), welcher das ganze Portfolio an Netzwerkelementen für die Bereiche RZ, Core und Access, die zugehörigen Management und Automatisierungssystemen anbieten kann. Es sind jedoch auch Integratoren zugelassen (vgl. Anhang 20 EK-B02).
Der Anbieter (Hersteller oder Integrator) als Vertragspartner übernimmt die Gesamtverantwortung und ist die zentrale Ansprechstelle gegenüber der Bedarfsstelle.
2.7 Ort der Lieferung- Ganzes Versorgungsgebiet gem. Anhang 07.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 180 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (60 Monate) und Optionen (120 Monate). Der Optionalauftrag beinhaltet die Beschaffung von Hardware, Software, Wartung, Dienstleistungen für die weiteren Lifecycle.
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Bemerkungen: Beginn: Q2 2022, Ende: Q4 2037
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Angebotsphase nur nach unterzeichneter Geheimhaltungsvereinbarung.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF oder Fremdwährung, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF), US-Dollars (USD) oder Euro (€) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, einen Teilnahmeantrag zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise (Eignungskriterien mit Ausschlusscharakter) müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Teilnahmeantrages bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
EIGNUNGSKRITERIEN MIT AUSSCHLUSSCHARAKTER:
EK-A01 Gesamtverantwortung Der Anbieter bestätigt, dass er als Gesamtunternehmer (GU) die Gesamtverantwortung für die zu liefernden und zu erbringenden Leistungen übernimmt, d.h. insbesondere, dass der Anbieter, der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällige Subunternehmer sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen / Funktionen aufzuführen.
EK-A02 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. Dieser Nachweis muss auch für alle Subunternehmer geliefert werden.
EK-A03 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK-A04 Erfahrung als GU Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten als Gesamtunternehmer (GU) die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind: - Umfang: >10'000 Netzwerkkomponenten - Volumen: >50 Mio. - Dauer: > 5 Jahre (oder Erfahrung mit mehr als einem Lifecycle) Er weist diese Erfahrung an Hand von einer Referenz in den letzten 5 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK-A05 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um die im Pflichtenheft Präqualifikation "Kapitel 3.2 ff Beschaffungsgegenstand" umschriebenen Aufgaben und Use Cases zu erfüllen.
EK-A06 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. An allen Arbeitstagen des Kantons Bern muss der SPOC verfügbar sein und bei Bedarf vor Ort (Bern). Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
EK-A07 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen (z.B. Installationsanleitungen) in deutscher Sprache sowie Englisch (Sprachniveau B1 oder höher) (mündlich und schriftlich) erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Käufer kommunizieren. (Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen).
EK-A08 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers, die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen 10 oder 11 (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. (Vgl. Pflichtenheft Präqualifikation Kapitel 3.2.7.5). Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK-A09 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat Der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob Der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK-A10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK-A11 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8ff „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK-A12 Service Desk Der Anbieter muss eine Hotline für First, Second und Third Level Support in deutscher und englischer Sprache mit folgenden Eigenschaften zur Verfügung stellen: • Der Service muss 7 x 24 Stunden an 365 (366) Tagen im Jahr erreichbar sein. • Der First-Level und Second-Level Support muss deutsch sprechen • Der Third-Level Support kann in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sein. • Der Kunde, muss zu jeder Zeit, eine Störung bei dem Anbieter melden können. • Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die Störungsmeldung via Telefon, Mail oder Web-Interface zu melden. • Für die Erreichbarkeit der Hotline dürfen nur nationale Telefongebühren zu Festnetzpreisen verrechnet werden.
EK-A13 Austauschprozess für Garantiefälle Nachweis, dass der Anbieter über einen Austauschprozess für Garantiefälle verfügt, der das Versorgungsgebiet abdeckt.
EK-A14 Testgeräte (nach Zuschlag) Der Anbieter hat der Bedarfsstelle während der Vertragslaufzeit ohne Kostenfolge mindestens je ein NE von jedem Typ welche aktuell im Einsatz sind, bzw. für den Einsatz geplant sind, für maximal 8 Monate leihweise zur Verfügung zu stellen.
EK-A16 Testgeräte für Proof of Concept (vor Zuschlag) Bestätigung des Anbieters, der Bedarfsstelle vor dem Zuschlag ohne Kostenfolge leihweise Testgeräte des angebotenen Herstellers für ein durchzuführenden Proof of Concept Test für mindestens 14 Wochen zur Verfügung zu stellen. Am PoC Standort werden damit die Gerätefunktionen- und Geräteeigenschaften getestet, um auf dieser Basis Installationsvorgaben für die Bundesnetze erarbeiten zu können.
EK-A18 Preisliste Der Anbieter verwendet die offizielle Preisliste seiner gesamten Produktpalette an Hardware, Software, Lizenzen inkl. Lizenmodellen und Dienstleistungen als Bruttopreisliste für die Preiseingabe in der späteren Evaluationsphase. Diese muss mindestens für die ganze Schweiz gültig sein. In der Präqualifikation kann für allfällige Partnerleistungen eine separate Preisliste beigelegt werden.
EK-A19 SWICO Der Anbieter muss ein SWICO Mitglied sein.
EK-A20 Originalprodukte Der Anbieter verpflichtet sich, ausschliesslich Originalprodukte des entsprechenden Herstellers zu liefern (mit entsprechender Nachvollziehbarkeit der Herkunft). Er ist bereit, ausschliesslich Neuprodukte anzubieten bzw. zu liefern.
EK-A22 Sicherheitsüberprüfung Akzeptanz durch den Anbieter und seiner allfälligen Subunternehmern, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach den geltenden Informationsschutzvorschriften (ISchV, SR 510.411) und den geltenden Vorschriften des Geheimschutzverfahren (VGSV, SR 510.413) zu unterziehen. Sollte der Anbieter und/oder seine allfälligen Subunternehmer bereits über eine gültige Betriebssicherheitserklärung verfügen, muss diese dem Angebot beigelegt werden. Die Einleitung des Geheimschutzverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber.
EK-A23 Betriebssicherheitserklärung Bei einigen wenigen Dienstleistungen Vorort (besonders schützenswerte Standorte) ist eine Betriebssicherheitserklärung gemäss Geheimschutzverordung (SR 510.413) notwendig. Der Anbieter erklärt sich bereit, auf Antrag der Bedarfsstelle, für diese Dienstleistungen diese Voraussetzung selbst oder allenfalls mittels Subunternehmer zu erfüllen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK-A24 Rechtswahl und Gerichtsstand Der Anbieter akzeptiert, dass alle Verträge mit der Vergabestelle die Rechtswahl Schweizer Recht und den Gerichtsstand Bern vorsehen. Er bestätigt zudem, dass er in allen für die Leistungserbringung relevanten Verträgen mit Subunternehmern die Rechtswahl Schweizer Recht und einen Schweizer Gerichtsstand vorsehen wird. Der Anbieter legt die vorgesehenen Subunternehmer und auf Verlangen die entsprechenden Vertragsabschnitte in den zugehörigen Verträgen offen. Ein Wechsel bei den Subunternehmern ist nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der Vergabestelle zulässig.
EK-A25 Remote-Zugriff Der Anbieter akzeptiert, dass ihm für die Erbringung seiner Leistungen kein Remote-Zugriff gewährt wird.
EK-A26 Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit Bereitschaft, sporadisch - falls der Projektverlauf dies erfordert - auf Anordnung des Auftraggebers, kurzfristig Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit sowie Pikett zu leisten.
EK-A27 Problemmanagement-System Bestätigung, dass der Anbieter direkten Zugriff auf das Problemmanagement-System des/der angebotenen Hersteller(s) hat und darauf auch für die Bedarfsstelle Tickets/Calls der vertraglich zu definierenden höchsten Dringlichkeitsstufe eröffnen kann.
EK-A28 7x24 Support Nachweis, dass eine Hotline bei den angebotene(n) Hersteller(n), 7 x 24h zur Verfügung steht und mit kompetenten und entscheidungsfähigen Mitarbeitenden in Bezug auf komplexe, technische Belangen besetzt ist. Die Standardsprache in der Kommunikation ist Deutsch oder Englisch.
EK-A29 Auftragserteilung bei dringenden Ereignissen Bereitschaft des Anbieters, bei dringenden Ereignissen auf mündliche Anweisung des BIT sofort zu handeln. Es geht hierbei vor allem um Fälle, wo die vereinbarte Servicequalität der Endkunden gefährdet ist oder Endkunden in der Ausübung der gesetzlichen Aufgaben behindert sind oder eine Gefahr für den Mensch und Umwelt aufgrund von gestörten Telekommunikationsdiensten entstehen kann. Es gibt ein gegenseitiges Verständnis darüber, dass allfällige Entscheidungen nachträglich anhand der vereinbarten Tarife vergütet werden.
EK-A30 Geheimhaltungsvereinbarung Der Anbieter ist bereit, die als Anhang 13 beigeleigte Geheimhaltungsvereinbarung im Falle einer Nomination für die Angebotsphase vorbehaltlos zu akzeptieren und zu unterzeichnen.
EK-A31 Vereinbarung Proof of Concept (PoC) Der Anbieter ist bereit, die als Anhang 14 beigeleigte Vereinbarung "Proof of Concept" im Falle einer Nomination für die Angebotsphase vorbehaltlos zu akzeptieren und zu unterzeichnen.
EK-A32 Wartung Der Anbieter bestätigt, dass er die angebotenen Netzwerkelemente mindestens 5 Jahre nach Lieferung/Installation unter Wartung nimmt.
EK-A33 Rahmenvertragsentwurf Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz, dass mit der Angebotsphase (Phase 2) ein Rahmenvertragsentwurf mitgeliefert wird. Herstellerverträge werden nicht akzeptiert.
EK-A34 Datenbearbeitung Es dürfen nur Daten bearbeitet werden, die für die Auftragserfüllung des Einsatzes tatsächlich erforderlich sind und auch nur solche, die maximal als Intern zu klassifizieren sind. Vertrauliche und Geheime Daten dürfen nicht auf das System vom Anbieter bearbeitet werden. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, die im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet werden, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten.
EK-A35 Bereitschaft zur Sicherheitsprüfung im PoC Der Anbieter erklärt sich bereit, dass die für den PoC gelieferte HW und SW einer unabhängigen Sicherheitsübeprüfung unterzogen werden kann. Geprüft wird unter anderem, ob ein ungewollter Datenabfluss zu einer Drittstelle möglich ist und ob Manipulationen von Externer Stelle möglich sind. Die detaillierten Prüfkriterien werden im Testplan zum PoC abgegeben. Bei einem negativen Prüfungsergebnis wird der Anbieter vom Verfahren ausgeschlossen.
EK MIT GEWICHTUNG MAXIMUM PUNKTE 19100 EK-B01 Hersteller 1500 Punkte
EK-B02 Hersteller/Integrator 2500 Punkte
EK-B04 Subunternehmer 1000 Punkte
EK-B05 Technische Personelle Ressourcen 1000 Punkte
EK-B06 Qualitätsmanagementsystem 300 Punkte
EK-B07 Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) 300 Punkte
EK-B08 SR-V6 Einsatz + Referenz 1000 Punkte
EK-B09 DC Design 1000 Punkte
EK-B10 Network Function Virtualization (NFV) 1000 Punkte
EK-B11 SD-WAN 1000 Punkte
EK-B12 WLAN 1000 Punkte
EK-B13 SD-LAN 1000 Punkte
EK-B14 Ende-zu-Ende Automatisierung 1000 Punkte
EK-B15 CI/CD Konzept 1000 Punkte
EK-B16 Wartung 1000 Punkte
EK-B17 Labor mit NE ohne Kostenfolge (nach Zuschlag) 500 Punkte
EK-B18 Datenbearbeitung in der Schweiz 3000 Punkte
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- 5
3.13 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Französisch
3.14 Gültigkeit des Angebotes- 365 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 17.12.2020 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.3 Begehungen- Verhandlungen in der Offertphase bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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