Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.12.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Einkauf Infrastruktur Abteilung: I-ESP-EI-SRC,
zu Hdn. von
I-ESP-EI-SRC, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
kilian.keller@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- SBB AG
Einkauf Infrastruktur,
zu Hdn. von
Abteilung: I-ESP-EI-SRC, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
kilian.keller@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 25.01.2021
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 05.03.2021
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.03.2021, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist bei der SBB nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Dynamisch visuelle Anzeiger der Generation 2022 (DVA2022)
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48810000 - Informationssysteme, | | 48813000 - Passagierinformationssystem, | | 48813100 - Elektronische Anzeigetafeln, | | 48813200 - Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die SBB möchte an ihren Standorten moderne und standardisierte Kundeninformations-Endgeräte einsetzten, damit Reisende optimal informiert werden können. Heute werden zu diesem Zweck an den Bahnhöfen hauptsächlich Überkopfanzeiger verwendet. Diese geraten nun jedoch an das Ende der spezifizierten Lebensdauer. Zudem sind die Anforderungen bezüglich der Bildqualität in den letzten Jahren gestiegen. Die bestehenden Geräte werden schrittweise durch dynamisch visuelle Anzeiger ersetzt und neue Standorte mit diesen erschlossen. Die neuen Anzeiger werden in unterschiedlichen Grössen und Formaten am Bahnhof angewendet.
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die Beschaffung der neuen dynamisch visuellen Anzeiger der Generation 2022 (DVA2022) und der damit verbundenen Leistungen. Zusätzlich zum Rahmenwerkvertrag wird ein Instandhaltungsvertrag über die gesamte Lebensdauer der Anzeiger vergeben. Sowie die Option eines möglichen Retrofits.
2.7 Ort der Lieferung- Für die ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.04.2022, Ende: 31.03.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Plus Option von 3 x 1 Jahr Verlängerung. Der Instandhaltungsvertrag dauert vom Zeitpunkt der 1. Lieferung (ausgenommen Musterlieferungen) aus
dem Rahmenwerkvertrag bis zum 31.12.2027. Die SBB AG erhält eine Option, den Instandhaltungsvertrag 22-mal um ein Jahr zu verlängern.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Gemäss Ausschreibungsbedingungen
2.10 Zuschlagskriterien- Bewertungsrelevanter Wert
Gewichtung 55
Wünschenswerte Kriterien
Gewichtung 15 Erscheinungsbild
Gewichtung 12 EcoVadis
Gewichtung 5 Amfori BSCI
Gewichtung 5 Servicefreundlichkeit
Gewichtung 4 Montagefreundlichkeit
Gewichtung 4
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Gemäss Ausschreibungsbedingungen
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Es muss der gesamte Leistungsumfang angeboten werden
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsbedingungen bzw. Vertragsvorlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage netto
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsbedingungen bzw. Vertragsvorlagen
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.6 Subunternehmer- zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung - Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Erfüllungsgarantie) - Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme zum Ø Umsatz pro Jahr in den letzten 3 Jahren - Hinreichendes Qualitätsmanagement - Hinreichende Sprachkenntnisse in der Sprache Deutsch für Verträge, Verhandlungen, Bestellabwicklung, Typenprüfung, Homologierung, Feldtest und Hotline - Hinreichende Sprachkenntnisse in den Sprachen Deutsch und Französisch für technische Begleitungen (Beratung und Support) - Hinreichende Sprachkenntnisse in den Sprachen Deutsch und Französisch für Vorort-Support / Instandhaltung
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.01.2022
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in den in Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten Sprachen eingereicht werden. Die Ausschreibungsbedingungen und die Vertragsentwürfe werden in deutsch zur Verfügung gestellt. Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare können in d/f/i und teilweise auch in Englisch unter folgendem „Internet Link“ abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe April 2020
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Instandhaltung von Anlagen, technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-Insta), Ausgabe April 2020.
4.3 Begehungen- Technische Bereinigungsgespräche und Verhandlungen (insbesondere Preisverhandlungen) bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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