Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.12.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommukikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (20115) 609 «Public WLAN Services» des BIT von 2021 - 2029, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 11.01.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.01.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.02.2021, Bemerkungen:
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (20115) 609 «Public WLAN Services» des BIT von 2021 - 2029
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (20115) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 72318000 - Datenübertragung, | | 32424000 - Netzwerkinfrastruktur, | | 32412110 - Internet, | | 32571000 - Kommunikationsinfrastruktur, | | 72268000 - Bereitstellung von Software, | | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Schweizerische Bundesverwaltung möchte verschiedene Teile des heutigen Public WLAN Services an einen Service Provider outsourcen und mit vorliegender WTO Ausschreibung die Beschaffung dieser PWLAN Services ermöglichen.
Das BIT stellt und betreibt dabei in jedem Fall auch zukünftig die WLAN (Access Points, WLAN, Controller, etc.) und LAN (Switche, Router, etc.) Infrastruktur für ihre bundesinternen Kunden.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Service Provider als Zuschlagsempfänger gesucht. Der Zuschlagsempfänger stellt die geforderten PWLAN Services gemäss Anhang 1, Leistungsbeschrieb bereit, führt die Migration auf diese Services durch und betreibt die Services während der vereinbarten Vertragsdauer. Das gesamte Beschaffungsvolumen wird auf eine vorgesehene Bezugsdauer von 8 Jahren ausgeschrieben, sofern die optionalen Vertragsverlängerungen von der Bedarfsstelle bezogen wird.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Ganze Schweiz und Auslandstandorte der Bedarfsstelle.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 96 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer beträgt grundsätzlich 4 Jahre und kann durch die Bedarfsstelle optional 2 mal um 2 Jahre verlängert werden.
Die gesuchten Services sind dabei unterteilt in einen Grundauftrag sowie in 3 inhaltliche Optionen. Die inhaltlichen Optionen 1, 2 und 3 können jederzeit während der ersten 4 Jahre oder auch erst während der Vertragsverlängerungsphase zusätzlich zum Grundauftrag bezogen werden. Option 1: PWLAN Services für Auslandstandorte: Services gem. Grundauftrag (Kapitel 4 des Pflichtenhefts) an Auslandstandorten nutzen. Max. ca. 170 global verteilte Standorte (Botschaften, Konsulate, Kooperationsbüros). Option 2: Internetzugang für PWLAN Services Schweiz: Der Anbieter stellt einen Internetübergang bereit, über welchen der Internet Traffic der PWLAN Lösung ins Internet geführt wird inkl. Betrieb und Wartung. Option 3: SLA 7x24: Der Anbieter betreibt die PWLAN Services des Grundauftrags sowie der Option 1 und Option 2, sofern die Option(en) bezogen wurden, mit einem SLA 7x24.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK01 Nutzungsbedinungen
Gewichtung 400 Punkte
ZK02 IPv4 und IPv6 Protokoll
Gewichtung 200 Punkte ZK03 Syslog Schnittstelle
Gewichtung 200 Punkte ZK04 MAC Adressen Migration
Gewichtung 200 Punkte ZK05 Traffic Routing
Gewichtung 200 Punkte ZK06 GUI Experience
Gewichtung 400 Punkte ZK07 Sponsor Portal/Benutzerverwaltung
Gewichtung 600 Punkte ZK08 Serivce Status
Gewichtung 200 Punkte ZK09 Online Service Portal
Gewichtung 200 Punkte ZK10 Supportorganisation
Gewichtung 200 Punkte ZK11 Realisierungskonzept
Gewichtung 1200 Punkte ZK12 Realisierungskonzept Option: 1 – PWLAN Services für Auslandstandorte
Gewichtung 400 Punkte ZK13 Content Filtering
Gewichtung 200 Punkte ZK14 Realisierungskonzept Option 2 - Internetübergang für PWLAN Services CH
Gewichtung 400 Punkte ZK Preis
Gewichtung 10000 Punkte Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Beginn: Q2/2021, Ende: Q2/2025, maximal bis Q2/2029.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK-1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK-2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK-3 Erfahrung a) Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang, Setup und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen aus den letzten 6 Jahren nach, wobei diese Referenzen im monatlichen Durchschnitt mindestens 1000 concurrent PWLAN Gäste-Benutzer aufweisen müssen. b) Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK-4 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK-5 Ansprechpartner Der Anbieter stellt einen dedizierten Projektleiter (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen der Projektumsetzung/Implementierung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung. An allen Arbeitstagen des Kantons Bern muss der SPOC verfügbar sein und bei Bedarf vor Ort. Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
EK-6 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieterist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen (z.B. Installationsanleitungen) in deutscher Sprache (schriftlich) erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Käufer kommunizieren. (Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen).
EK-7 Personensicherheitsüberprüfung Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK-8 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbietern verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK-9 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK-10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertrag (Anhang 5a) sowie den Einzelvertrag (Anhang 5b) vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK-11 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter nachzuweisen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.12.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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