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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1169207
11.12.2020|Projekt-ID 203616|Meldungsnummer 1169207|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  11.12.2020
Publikationsdatum Simap: 11.12.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG
KSB Neubau AGNES
Submission Türen aus Metall / Glas SKP 272.3,  zu Hdn. von Herr Waldmeier, Im Ergel 1,  5404  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 486 21 58,  Fax:  056 486 24 69,  E-Mail:  Roger.Waldmeier@ksb.ch,  URL www.ksb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 272.3 Innentüren aus Metall/Glas

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44221200 - Türen,
45421131 - Einbau von Türen
Baukostenplannummer (BKP): 2720 - Innentüren aus Metall

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Geilinger AG, Werkstrasse 20,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'175'262.35 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.04.2020
im Publikationsorgan: simap.ch, Kantonales Amtsblatt
Meldungsnummer 1132633

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.08.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.