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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1169217
05.01.2021|Projekt-ID 205702|Meldungsnummer 1169217|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.01.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Zürich Informatikabteilung
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Zürich
Informatikabteilung,  zu Hdn. von Marc Pfändler, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  parc@kapo.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz der Systeme für Rotlichtüberwachung und Geschwindigkeitskontrolle
Los-Nr 1, 2, 3
Kurze Beschreibung: Zwei fix installierten Rotlicht-/Geschwindigkeitsmessanlagen als kombiniert einsetzbare Systeme mit Wechselgehäusen, Acht semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen, Fünf mobile Geschwindigkeitsmessanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34970000 - Verkehrsüberwachungseinrichtung,
35200000 - Polizeiausrüstung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ces complete electronic systems ag, Hertistrasse 21,  8304  Wallisellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'089'359.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Los 1: 504'973; Los 2: 2'914'330; Los 3: 670'056; Jeweils TCO Kosten (8 Jahre) inkl. MWST.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.06.2020
Meldungsnummer 1139963

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.12.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

2 Angebote für jeweils alle Lose.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.