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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1169293
18.12.2020|Projekt-ID 209963|Meldungsnummer 1169293|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.12.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien,  zu Hdn. von Marianne Zürcher, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41584647735,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, Wpl Frauenfeld, 1. Etappe: BKP 281.8/281.2 Doppelböden und elastische Bodenbeläge aus Gummi VZ

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2818 - Doppelböden,
2812 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, Textilien und dgl.

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: AGB Bautechnik Aktiengesellschaft, Webereiweg 6,  4802  Strengelbach,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 204'688.90  bis  244'718.45 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte die Offerte des Zuschlagsempfängers die höchste Punktzahl. Die Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.10.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1156227

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.12.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.