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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1170627
18.12.2020|Projekt-ID 210123|Meldungsnummer 1170627|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  18.12.2020
Publikationsdatum Simap: 18.12.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG, Neubau Partnerhaus 2,  zu Hdn. von Florian Humbel, PL Planung Bau KSB,  5404  Baden,  Schweiz,  E-Mail:  florian.humbel@ksb.ch,  URL www.ksb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kantonsspital Baden AG, Neubau Partnerhaus 2

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Goldbeck Rhomberg AG, Lerchentalstrasse 21,  9016  St. Gallen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 17'485'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlagsempfänger hat die höchste Zahl an Nutzwertpunkten erreicht, dessen Angebot stellt das wirtschaftlich günstigste bzw. vorteilhafteste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.09.2020
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1156657

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.12.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.