Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
18.12.2020 Publikationsdatum Simap: 18.12.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG, Neubau Partnerhaus 2,
zu Hdn. von
Florian Humbel, PL Planung Bau KSB,
5404
Baden,
Schweiz,
E-Mail:
florian.humbel@ksb.ch,
URL
www.ksb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kantonsspital Baden AG, Neubau Partnerhaus 2
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Goldbeck Rhomberg AG, Lerchentalstrasse 21,
9016
St. Gallen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 17'485'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlagsempfänger hat die höchste Zahl an Nutzwertpunkten erreicht, dessen Angebot stellt das wirtschaftlich günstigste bzw. vorteilhafteste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.09.2020
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1156657
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.12.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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