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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1170707
12.01.2021|Projekt-ID 203424|Meldungsnummer 1170707|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.01.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: State Secretariat for Economic Affairs Infrastructure Financing (WEIN)
Beschaffungsstelle/Organisator: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Infrastrukturfinanzierung WEIN,  zu Hdn. von Roman Windisch, Holzikofenweg 36,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  info.wein.cooperation@seco.admin.ch,  URL www.seco-cooperation.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Renewable Energy Skills Development Project (RESD)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  80540000 - Ausbildung im Umweltschutz,
80522000 - Schulungsseminare,
09310000 - Elektrizität,
09330000 - Solarenergie,
80340000 - Sonderausbildung,
80430000 - Erwachsenenbildung auf Hochschulebene,
80530000 - Berufsausbildung,
71356200 - Technische Hilfe,
71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: GFA Consulting Group GmbH, Eulenkrugstr. 82,  22359  Hamburg,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 10'941'630.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der Preis enthält eine Option für eine zweite Projektphase im Gesamtwert von CHF 4'524'243

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Anbieter hat gemäss Evaluationskriterien die höchste Punktezahl erreicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.05.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1131831

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.12.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.