Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.01.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: State Secretariat for Economic Affairs Infrastructure Financing
(WEIN)
Beschaffungsstelle/Organisator: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Infrastrukturfinanzierung WEIN,
zu Hdn. von
Roman Windisch, Holzikofenweg 36,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
info.wein.cooperation@seco.admin.ch,
URL
www.seco-cooperation.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Renewable Energy Skills Development Project (RESD)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 80540000 - Ausbildung im Umweltschutz, | | 80522000 - Schulungsseminare, | | 09310000 - Elektrizität, | | 09330000 - Solarenergie, | | 80340000 - Sonderausbildung, | | 80430000 - Erwachsenenbildung auf Hochschulebene, | | 80530000 - Berufsausbildung, | | 71356200 - Technische Hilfe, | | 71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GFA Consulting Group GmbH, Eulenkrugstr. 82,
22359
Hamburg,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 10'941'630.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der Preis enthält eine Option für eine zweite Projektphase im Gesamtwert von CHF 4'524'243
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter hat gemäss Evaluationskriterien die höchste Punktezahl erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.05.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1131831
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.12.2020
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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