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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1172957
23.08.2022|Projekt-ID 214546|Meldungsnummer 1172957|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 23.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

23.09.2022
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 03.10.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

10.10.2022

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Überschneefahrzeuge "UTV"

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

242.1-81

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke,
34900000 - Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Beschaffung von mehreren Überschneefahrzeugen "UTV". Die Überschneefahrzeuge UTV sind Allrad Fahrzeuge, mit 2 bis 4 Plätzen und einer Ladebrücke, sie werden im Sommer mit Räder und im Winter mit Raupen betrieben.
An verschiedenen Standorten in der Schweiz werden für unterschiedliche Tätigkeiten Über-schneefahrzeuge eingesetzt. Die Fahrzeuge werden für Transportaufträge sowie weitere Ar-beiten innerhalb der Logistikzentren der LBA eingesetzt.

2.7 Ort der Lieferung

gemäss Angaben in den Unterlagen.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.03.2022, Ende: 31.12.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: gemäss Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: gemäss Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.

2.10 Zuschlagskriterien

Preis 
Leistung / Qualität 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

gemäss Vorgaben im Vertrag

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2,
a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

E3, Lieferantenselbstdeklaration

E4, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E5, Der Anbieter ist für die angebotenen Überschneefahrzeuge UTV entweder der Hersteller oder der Generalimporteur für die Schweiz. Als Importeur muss er Inhaber der Typengenehmigung für die angebotenen Fahrzeuge sein.

E6, Bestätigung des Anbieters, dass er die fertigen Überschneefahrzeuge UTV an verschiedene Bestimmungsorte in der ganzen Schweiz ausliefern wird.

E7, Der Anbieter verfügt über ein Servicenetz. Der Anbieter bestätigt, dass in der Schweiz mehrere autorisierte Servicestellen, verteilt in verschiedene Sprachregionen, für die angebotenen Überschneefahrzeuge UTV bestehen.

E8, Bestätigung des Anbieters, dass sämtliche Wartungs-, Diagnose- und Instandhaltungsarbeiten für das angebotene Fahrzeug durch die von ihm angegebenen Schweizer Servicestellen ausgeführt werden können. Er bestätigt zudem, dass die Servicestellen über die komplette Infrastruktur für die Durchführung von sämtliche Wartungs-, Diagnose- und Instandhaltungsarbeiten verfügen.

E9, Der Anbieter garantiert dem Auftraggeber Reparatur und Unterhalt (inkl. Ersatzteile) für die gesamte Nutzungsdauer des Systems (mindestens 20 Jahre ab Inverkehrsetzung).

E10, Bestätigung des Anbieters, dass er die Vorgaben der Logistikbasis der Armee (LBA) für die Identifizierung von Ersatzteilen gelesen und verstanden hat (Beilage 4.3 und 4.4). Der Anbieter erklärt sich bereit, definierte Ersatzteile für die überschneefahrzeuge UTV gemäss den gemachten Vorgaben zu identifizieren.

E11, Der Anbieter autorisiert die Logistikbasis der Armee (LBA), dass diese bei Bedarf anfallende kleine Reparaturarbeiten (< CHF 1'000.- Materialkosten und < 2 Stunden Arbeit) selber ausführen kann, ohne dass dabei die Sachgewährleistung erlischt. Dies gilt für Arbeiten, bei denen keine Schulung der Mitarbeitenden der LBA nötig ist.

E12, Bestätigung des Anbieters, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen während der Beschaffung sowie während der Nutzungsdauer der Überschneefahrzeuge UTV in deutscher Sprache zu führen.

E13, Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.