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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1173633
17.03.2021|Projekt-ID 214720|Meldungsnummer 1173633|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffung und Einkauf,  zu Hdn. von Urs Brühwiler, Luggwegstrasse 65,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 411 43 45,  E-Mail:  urs.bruehwiler@vbz.ch,  URL www.vbz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Elektro-Gelenkbusse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Vier Elektro-Gelenkbusse MAN Lion's City 18E
Inkl. VBZ-Ausstattung,
inkl. NMC-Batteriekapazität 640 kWh mit 10 Jahre (600'000km) Garantie

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144910 - Elektrobusse

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: MAN Truck & Bus Schweiz AG, Tannstrasse 1,  8112  Otelfingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'881'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis inkl. garantierter Batterielaufleistung über 10 Jahre

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Mit der Lieferung von vier Elektro-Gelenkbussen tilgt MAN eine bestehende Forderung an die VBZ.
Dies resultiert in einem Preis pro Fahrzeug, der einen erheblichen Preisvorteil gegenüber dem normalen Marktpreis darstellt.
Entsprechend liegt ein Anwendungsfall von § 10 lit. k Submissionsverordnung (SVO, LS 720.11) vor.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.01.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.