Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.01.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien,
zu Hdn. von
Rainer E. Brandstätter, OCT, Binzmühlestrasse 130,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
brandstaetter-rainer@ethz.ch,
URL
www.immobilien.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 3005.0183.AA HIF, Sanierung und Erweiterung, BKP 225.1 Fugendichtungen u. Brandschutzbekleidungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Aufgabe umfasst die grosszyklische Sanierung des HIF-Gebäudes mit der gesamten Haustechnik sowie die Erweiterung des Labortraktes und Mittelzone.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Suter Brandschutz AG, Industriestrasse 50,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 349'852.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Suter Brandschutz AG war die beste Bewertung im Zuschlagskriterium 1. Preis. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.10.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1160141
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.01.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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