Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.01.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen / I-AEP-PJM-RWT-T2
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T2,
zu Hdn. von
Herr Philippe Cornaz, Avenue de la Gare 43,
1003
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
maxime.bordet@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Valorisierung von Abbaustoffen aus dem Tunnelprojekt Ligerz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
-Valorisierung von Abbaustoffen aus dem Tunnelprojekt Ligerz ;
-Lieferung von Material zur Aufschüttung für das Ligerz-Tunnelprojekt; -Zwischenlagerung von weinbaulichen Erdmaterialien; -technische Beratung -Qualitätsanalysen und Materialwägeservice
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Juracime SA, La Ronde-FIn 20,
2087
Cornaux,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 8'529'089.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: BöB Art. 21 Abs 2. Buchst. c.
Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur eine Anbieterin in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.01.2021
4.4 Sonstige Angaben- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Dienstleistungen in der Schweiz nur an Bieter, die die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer, der Arbeitsbedingungen und des gleichen Entgelts für Männer und Frauen garantieren.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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