Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.01.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtgrün Winterthur,
zu Hdn. von
Vergabestelle, Untere Schöntalstrasse 12,
8406
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
stadtwerk.vergabestelle@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von «Umgebungsarbeiten Tierschutzkompetenzzentrum»
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umgebungsarbeiten mit folgendem Leistungsspektrum: BKP 421 Gärtnerarbeiten mit Geländegestaltung, Rohrleitungen, Abschlüsse und Beläge, Mauern, Grünflächen und Ausstattung.
Für die Ausschreibung gelten Sia 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten und SIA 318 Garten- und Landschaftsbau.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45112710 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen, | | 45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, | | 45233250 - Belagarbeiten, außer Fahrbahnen, | | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 421 - Gärtnerarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zani Strassenbau AG, Flugplatzstrasse 10,
8404
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 378'181.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.11.2020
Meldungsnummer
1163321
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.01.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstr. 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizu-legen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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