Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.02.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Armin Mächler, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 319 45 03,
E-Mail:
armin.maechler@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schutzgeräte Hochspannung, Jahresbedarf für 2021, Optionen für 2022 bis 2025
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Koordinierte Beschaffung von Schutzgeräten für die Netzebenen 2, 3 und 4. Der Lieferumfang umfasst den Bedarf für das Jahr 2021, mit Optionen für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31210000 - Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ABB Power Grids Switzerland AG, Bruggerstrasse 72,
5400
Baden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 532'910.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.09.2020
Meldungsnummer
1151247
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.02.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Die Anbieter wurden am 04. Februar 2021 schriftlich informiert.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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