Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
02.02.2021 Publikationsdatum Simap: 02.02.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrum für Labormedizin St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Zentrum für Labormedizin St. Gallen Humanmedizinische Mikrobiologie (HM),
zu Hdn. von
Yannick Gerth, Frohbergstrasse 3,
9001
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
058 580 93 68,
E-Mail:
yannick.gerth@zlmsg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Automatisierte Plattform für NGS Library Preparation
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), | | 48180000 - Medizinsoftwarepaket |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: HAMILTON Bonaduz AG, Via Crusch 8,
7402
Bonaduz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
Bemerkung: Gesamtsystem aus Instrument und Software
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Gerät NGS Star der Firma Hamilton bietet als einziges Gerät innerhalb des Budgetrahmens die Möglichkeit einen Thermocycler (onboard cycling) nachzurüsten. Diese Option erlaubt einen höheren Durchsatz bzw. eine vollständigere Automatisation der Library Preparation.
Weitere Zuschlagskriterien sind die kurze Lieferfrist des Gesamtsystems. Es kommt daher der Ausnahmegrund gemäss Art. 16 Abs. 1 Satz d) VÖB zur Anwendung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.02.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
(falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde)
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