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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1177673
02.02.2021|Projekt-ID 215888|Meldungsnummer 1177673|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  02.02.2021
Publikationsdatum Simap: 02.02.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrum für Labormedizin St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Zentrum für Labormedizin St. Gallen
Humanmedizinische Mikrobiologie (HM),  zu Hdn. von Yannick Gerth, Frohbergstrasse 3,  9001  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  058 580 93 68,  E-Mail:  yannick.gerth@zlmsg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Automatisierte Plattform für NGS Library Preparation

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser),
48180000 - Medizinsoftwarepaket

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: HAMILTON Bonaduz AG, Via Crusch 8,  7402  Bonaduz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe
Bemerkung: Gesamtsystem aus Instrument und Software

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Gerät NGS Star der Firma Hamilton bietet als einziges Gerät innerhalb des Budgetrahmens die Möglichkeit einen Thermocycler (onboard cycling) nachzurüsten. Diese Option erlaubt einen höheren Durchsatz bzw. eine vollständigere Automatisation der Library Preparation.
Weitere Zuschlagskriterien sind die kurze Lieferfrist des Gesamtsystems.

Es kommt daher der Ausnahmegrund gemäss Art. 16 Abs. 1 Satz d) VÖB zur Anwendung.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.02.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
(falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde)