Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.02.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Wasser und Abfall / Gewässer- und Bodenschutzlabor
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Wasser und Abfall / Gewässer- und Bodenschutzlabor,
zu Hdn. von
Claudia Minkowski, Schermenweg 11,
3014
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 636 50 20,
E-Mail:
claudia.minkowski@be.ch,
URL
www.bve.be.ch/awa
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzbeschaffung eines Quadrupol-Trap-Tandemmassenspektrometers
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Gewässer- und Bodenschutzlabor ersetzt das in die Jahre gekommene QTrap-Massenspektrometer durch ein neueres Modell. Im Auftrag enthalten sind ein leistungsfähiges HPLC-System sowie Umrüstungen bestehender Softwarelizenzen in neueste Softwarepakete.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38433100 - Massenspektrometer |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: AB Sciex Switzerland GmbH, Stadtturmstrasse 19,
5401
Baden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 399'654.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Tandemmassenspektrometer mit Trap-Funktion ist eine technische Besonderheit der Firma Sciex und deckt das Analysenspektrum des Labors optimal ab. Das QTrap-System schafft bei schwierigen Matrices zusätzliche Filtermöglichkeiten, welche bei kritischen Entscheidungen zur Robustheit der Ergebnisse beitragen. Die bisher erlangte langjährige Erfahrung mit dem Gerätetypus sowie die schnelle Übertragbarkeit der aufwendigen Methoden garantiert eine reibungslose Implementierung in den Routinebetrieb des Labors.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.02.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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