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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1180519
16.02.2021|Projekt-ID 211944|Meldungsnummer 1180519|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.02.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich Baudirektion
Strassenregion IV,  zu Hdn. von Roman Rüegg, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 05,  E-Mail:  roman.rueegg@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Bubikon, Instandsetzung Wolfhauser-/ Dorfstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ausgeschriebene Arbeiten und Leistungen:
- Grabenaushub: ca. 340 m3
- Liefern + verlegen Entwässerungsleitungen: ca. 80 m
- Liefern + verlegen Kabelschutzrohre: ca. 820 m
- Ersatz Randabschlüsse: ca. 1'750 m
- Belag abbrechen/ fräsen: ca. 8'200 m2
- Einbau Beläge: ca. 2'200 t

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hagedorn AG, Rainstrasse 4,  8706  Meilen,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'099'910.45  bis  1'387'334.75   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.12.2020
Meldungsnummer 1163399

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.02.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.