Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.02.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Projektmanagement Inland III, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b16025) Tenero, CST, Ersatzneubau Schwimmsportzentrum
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Auf dem Areal des Jugendsportzentrums in Tenero soll das nationale Schwimmsportzentrum ausgebaut werden.
2017 wurde der Zuschlag für die Ausführung des Ersatzneubaus an den Generalplaner ARGE Studio Burkhardt & Stücheli Pestalozzi Schiratzki Architekten erteilt, basierend auf einem Projektwettbewerb im offenen Verfahren. Nachtrag zum Grundauftrag aufgrund der Erhöhung der aufwandbestimmenden Baukosten.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt,
| | 292 - Bauingenieur,
| | 294 - HLK-Ingenieur,
| | 296 - Landschaftsarchitekt,
| | 2976 - Gebäudeautomationsingenieur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE Studio Burkhardt + Stücheli Pestalozzi Schiratzki Architekten, c/o Stü.Pes Schir. Arch. GmbH, Eglistrasse 8,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'854'050.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe der Generalplanerleistungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c und e BöB für die vertragsgemässe Honoraranpassung aufgrund der Erhöhung der aufwandbestimmenden Baukosten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.02.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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