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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1180983
26.02.2021|Projekt-ID 216744|Meldungsnummer 1180983|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.02.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,  zu Hdn. von Projektmanagement Inland III, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b16025) Tenero, CST, Ersatzneubau Schwimmsportzentrum
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Auf dem Areal des Jugendsportzentrums in Tenero soll das nationale Schwimmsportzentrum ausgebaut werden.
2017 wurde der Zuschlag für die Ausführung des Ersatzneubaus an den Generalplaner ARGE Studio Burkhardt & Stücheli Pestalozzi Schiratzki Architekten erteilt, basierend auf einem Projektwettbewerb im offenen Verfahren.
Nachtrag zum Grundauftrag aufgrund der Erhöhung der aufwandbestimmenden Baukosten.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
292 - Bauingenieur,
294 - HLK-Ingenieur,
296 - Landschaftsarchitekt,
2976 - Gebäudeautomationsingenieur

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Studio Burkhardt + Stücheli Pestalozzi Schiratzki Architekten, c/o Stü.Pes Schir. Arch. GmbH, Eglistrasse 8,  8004  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'854'050.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe der Generalplanerleistungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c und e BöB für die vertragsgemässe Honoraranpassung aufgrund der Erhöhung der aufwandbestimmenden Baukosten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.02.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.