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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1181113
18.02.2021|Projekt-ID 210799|Meldungsnummer 1181113|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.02.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Grün Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Grün Stadt Zürich
Abteilung Flottenmanagement und Transportlogistik, Fellenbergstrasse 198,  8047  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 18 89,  E-Mail:  beat.schraner@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Mieten von Hubarbeitsbühnen für die Stadt Zürich
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Miete von Hubarbeitsbühnen in verschiedenen Grössen

Grundauftrag: Rahmenvertrag 01.02.2021 bis 31.12.2024
Option: Verlängerung Rahmenvertrag um 2 weitere Jahre (2025-2026)

Die benötigten Hubarbeitsbühnen werden bei Bedarf dem Rahmenvertrag abgerufen
Beschaffungs-Nr: 7
Kurze Beschreibung: Scherenhebebühne, Arbeitshöhe 6.5m, gem. Spezifikationen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60183000 - Vermietung von Lieferwagen mit Fahrer

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: UP AG, Moosbachstrasse 48,  8910  Affoltern a.A.,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'356.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Vergabe über 4 Jahre inkl. MwSt

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.10.2020
Meldungsnummer 1159089

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.02.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Mitteilung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.