Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
TG
26.02.2021 Publikationsdatum Simap: 26.02.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonales Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonales Tiefbauamt, Langfeldstrasse 53A,
8510
Frauenfeld,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 345 79 20,
E-Mail:
info.tba@tg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 16.03.2021
- Bemerkungen: Die Fragen sind unter www.simap.ch einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden voraussichtlich bis zum 23.03.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend an selber Stelle verfügbar gemacht.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.04.2021 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Vermerk auf Briefumschlag: „Angebot ZMB Entlastungsstrasse Raum Eschlikon“
1.5 Datum der Offertöffnung:- 08.04.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) Entlastungsstrasse Raum Eschlikon
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 4724.117
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71241000 - Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Auf der Ortsdurchfahrt durch Eschlikon ist die Verkehrsbelastung bereits heute hoch und wird gemäss dem prognostizierten Bevölkerungswachstum in der Region und den vorhandenen Verkehrsprognosen weiter zunehmen. Im Rahmen der Ermittlung von Verkehrsgrundlagen in der Gemeinde Eschlikon konnte aufgezeigt werden, dass ein Verlagerungspotential von der Ortsdurchfahrt auf eine Entlastungsstrasse besteht. Aus diesen Gründen wurde entschieden, die Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) über eine Entlastungsstrasse Eschlikon durchzuführen. Im Rahmen der ZMB sind Planerleistungen in den Fachgebieten Verkehrsplanung, Strassenbau und Tunnelbau, Geologie, Umwelt (Akustik) sowie Gesellschaft und Wirtschaft zu erbringen. Die ZMB wird in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe soll mit den politischen Akteuren der Bedarf einer Entlastungsstrasse geklärt und in der zweiten Stufe ein quantitativer Variantenentscheid im Dialog mit den verschiedenen Akteuren gefällt werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Eschlikon
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: 21 Monate (August 2021 bis April 2023)
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen sind in digitaler Form erhältlich.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es werden keine Verhandlungen geführt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt Kanton Thurgau
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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