Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
01.03.2021 Publikationsdatum Simap: 01.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG KSB Neubau AGNES Submission Verdunkelungseinrichtungen BKP 276.0,
zu Hdn. von
Herr Roger Waldmeier, Im Ergel 1,
5404
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 486 21 58,
Fax:
056 486 24 69,
E-Mail:
Roger.Waldmeier@ksb.ch,
URL
www.ksb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 276.0 Verdunkelungseinrichtungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau Kantonsspital Baden, BKP 276.0 Verdunkelungsanlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44115810 - Vorhangschienen und Vorhänge |
Baukostenplannummer (BKP): | 2760 - Verdunkelungseinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Pfister PROFESSIONAL AG, Bernstrasse-Ost 49,
5034
Suhr,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 268'848.45 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.09.2020
im Publikationsorgan: simap.ch, Kantonales Amtsblatt
Meldungsnummer
1155711
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.01.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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