Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1182703
26.02.2021|Projekt-ID 217161|Meldungsnummer 1182703|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.02.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul Scherrer Institut
vertreten durch Sektion Immobilien,  zu Hdn. von Tuba Demirhan, Forschungsstrasse 111,  5232  Villigen-PSI,  Schweiz,  Telefon:  0563104093,  E-Mail:  immobilien@psi.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Paul Scherrer Institut
vertreten durch Sektion Immobilien,  zu Hdn. von Tuba Demirhan, Forschungsstrasse 111,  5232  Villigen-PSI,  Schweiz,  Telefon:  0563104093,  E-Mail:  immobilien@psi.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

26.03.2021

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 07.04.2021

1.5 Datum der Offertöffnung:

09.04.2021, Ort:  Paul Scherrer Institut, 5232 Villigen PSI

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

ORAB Neubau Stapelplatz Ost, BKP 230

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

30720183

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 230 - Uebergangsposition

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Damit das PSI den gesetzlichen Auftrag adäquat erfüllen kann, muss ein weiteres Zwischenlager realisiert werden. Dieses neue Lagergebäude soll unter dem Projekttitel PSI Stapelplatz OST
OSPA und mit der PSI‐Gebäudebezeichnung ORAB geplant und errichtet werden. Das zu erstellende Gebäude soll das Bundeszwischenlager BZL durch die Aufnahme von
vorhandenen und zukünftig anfallenden Betonkleincontainern entlasten und den diesbezüglichen aktuellen Rechtsvorschriften hinsichtlich Genehmigung, Bau und Betrieb genügen. Der Betrieb der Anlage wird der bestehenden Betriebsorganisation des BZL angegliedert.
Das Gebäude besteht aus zwei Teilbauwerken:
- einer wasserundurchlässigen Bodenwanne aus Stahlbeton mit aussenliegender Abdichtung.
- einem Hallenbauwerk aus Stahlbauprofilen welches mit Leichtbauelementen als Fassade verkleidet wird. Das Dach wird mit einem klassischen Aufbau von Trapezblech, Dampfbremse, Wärmedämmung und beschieferten Bitumenbahnen als Nutzschicht erstellt.

2.7 Ort der Ausführung

Paul Scherrer Institut, Areal Ost
5232 Villigen PSI

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 50 
Fachkompetenz  Gewichtung 10 
Qualität  Gewichtung 20 
Termin  Gewichtung 20 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Ausführungstermin gemäss Bauprogramm

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.