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26.02.2021|Projekt-ID 217171|Meldungsnummer 1182811|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.02.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von Nicht öffnen – Offertunterlagen - N09.58 -N09.58-EP Martigny&Environs-Lot 212-K Pont sur la Dranse, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

18.03.2021
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 26.03.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 18.03.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.04.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen - N09.58 -N09.58-EP Martigny&Environs-Lot 212-K Pont sur la Dranse».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.05.2021, Bemerkungen:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N09.58 080331 - EP Martigny & Environs - Lot 212 - K Pont sur la Dranse (ID 4666)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

N09.58 080331

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 47 - Kunstbauten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die vorliegende Arbeit besteht aus der vollständigen Sanierung von 2 Bauwerken, die sich an der Autobahn N09 befinden. Sie sind:
-P0421: Brücke über die Dranse in Martigny (km 72,31)
-P0431 : Stützmauern an der Dranse in Martigny (km 72,31)

Die wichtigsten Mengen sind:
Randsteinsanierung: 660 m’
Schadensbehebung: 2'750 m2
Aushub: 750 m3
Schalung: 1'860 m2
Beton: 290 m3
Abbruch der Fahrbahn-Flächen: 3'500 m2
Strassenbeläge: 380 bis
Guss- Asphalt: 850 bis
Abdichtung: 3'000 m2
Fahrbahnübergänge: 27,20 m’
Wasserabfluss: 300 m und 14 Roste
Leitschranken: 660 m’
Erdbebenanlage: 10 St.
Neue Auflagen / Sanierung der Auflagen: 16 St.

2.7 Ort der Ausführung

Nationalstrasse N09 in Martigny sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 06.09.2021, Ende: 20.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Es werden Bauausführung Varianten akzeptiert, keine Projektvarianten, mit Ausnahme des seismischen Verstärkungskonzepts.
Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 06.09.2021 und Ende 20.12.2022
Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziff. 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und Preise umfassen alle die Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind und für die Ausführung des Auftrages erforderlichen sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50%.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "cahier d'offre (Beilag 5)". Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1 : TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2 : WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3 : SCHLÜSSELPERSONEN
EK4 : LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EIGNUNGSKRITERIEN Q1 : TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1 : Ein Referenzobjekt weniger als 10 Jahre alt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Ingenieurbauwerke, Erdbebenverstärkung oder Auswechseln der Auflagen und Fahrbahnübergänge) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIEN EK2 : WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 : Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB inzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EIGNUNGSKRITERIEN EK3 : SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz
Für jede Schlüsselperson* : Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten(weniger als 10 Jahre alt) in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Ingenieurbauwerke, Erdbebenverstärkung und/oder Auswechseln der Auflagen und Fahrbahnübergänge) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit / Einsatzplan
Für jede Schlüsselperson* : Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit, während die 12 Monate ab Beginn der Arbeiten gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit :
- Projektleiter : 40%
- Bauleiter : 60%
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter, Bauleiter

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
EK4 : Die maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer sind von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Französisch
Sprache des Verfahrens: Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Eine Besichtigung der Baustelle ist geplant und wird angesichts der Komplexität der Arbeiten dringend empfohlen.

Diese Ortsbesichtigung findet am Freitag, den 12. März 2021 um 13:30 Uhr am folgenden Ort statt:

GPS-Koordinaten:
- 2'571'258 ; 1'107’848

Ein Ausschnitt der Karte befindet sich im Beilag 4, Art. R270

Wenn während des Besuchs Fragen beantwortet werden, sind dieselben Fragen/Antworten auf der Simap-Plattform zu veröffentlichen, damit sie allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden können.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien :

ZUSCHLAGSKRITERIEN ZK1 : PREIS [40%]
Beurteilungselemente: Höhe des finanziellen Angebots in Bezug auf die Ausschreibungsunterlagen (ohne MwSt., mit Rabatt).

ZUSCHLAGSKRITERIEN ZK2 : QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%], wie folgt unterteilt:
- ZK 2.1: Technischer Bericht, [5%]
Beschreibung : Der Bewerber analysiert in seinem technischen Bericht die im Rahmen des vorgeschlagenen Vertrages durchzuführenden Arbeiten und Aufgaben sowie die Baustelleinstallation. Sie schlägt Arbeitsabläufe vor, die zur vollständigen Ausführung der Arbeiten innerhalb der geforderten Zeit- und Qualitätsbedingungen führen. Besonderes Augenmerk wird auf den Entwurf und die Beschreibung der Arbeitsmittel/-methoden bezüglich der Erdbebenverstärkung gelegt.
Gemäß Anhang 3 (Technischer Bericht, max. 3 Seiten A4), Anhang 5 (Installationsplan) und Anhang 6 (Liste der verwendeten Maschinen und Geräte).

- ZK 2.2: Qualitätsmanagementkonzept und Risikoanalyse, [5%]
Beschreibung: Der Zweck dieses Unterkriteriums ist die übertragenen Aufgaben zu analysieren und die Antizipation vom Unternehmen der Risiken, die bei der Ausführung der Arbeiten auftreten können, zu bewerten und Maßnahmen vorzuschlagen, um diese zu vermeiden oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Beschreibung des Qualitätsmanagements zum CAN 244 (max. 1 Seite A4).
Risikoanalyse (max. 1 Seite A4)
Gemäß den Anlagen 9 (Qualitätsmanagementkonzept) und 10 (Risikoanalyse) der Ausschreibungsunterlagen.

- ZK 2.3 : Betriebsorganigramm, [5%]
Beschreibung: Betriebsorganigramm des Bewerbers mit namentlich gekennzeichneten Führungskräften und Stellvertretern, Entscheidungsabläufen und Funktionen, Beschreibung der Stärken.
Gemäß Anhang 4 (Organigramm) der Ausschreibungsunterlagen.

ZUSCHLAGSKRITERIEN ZK3 : QUALITÄT DES ANBIETERS [15%], wie folgt unterteilt:
- ZK 3.1 : Schlüsselperson Referenz - Projektleiter, [10%]
Beschreibung : Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten(weniger als 10 Jahre alt) in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Ingenieurbauwerke, Erdbebenverstärkung und/oder Auswechseln der Auflagen und Fahrbahnübergänge) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
Lebenslauf im Anhang 7 (Lebenslauf Projektleiter) von den Ausschreibungsunterlagen einzureichen

- ZK 3.2: Schlüsselperson Referenz - Bauleiter, [5%]
Beschreibung : Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten(weniger als 10 Jahre alt) in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Ingenieurbauwerke, Erdbebenverstärkung und/oder Auswechseln der Auflagen und Fahrbahnübergänge) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
Lebenslauf im Anhang 8 (Lebenslauf Bauleiter) von den Ausschreibungsunterlagen einzureichen

ZUSCHLAGSKRITERIEN ZK4 : BAUZEIT [15%]
Beschreibung: Auf der Grundlage der Daten der geplanten Arbeiten erstellt der Bewerber ein detailliertes Arbeitsprogramm für jeden Bauwerk. Der Bieter kann alle Phasen, Unterphasen und Aufgaben, die er für notwendig erachtet, um die vorgesehenen Tätigkeiten darzustellen, sowie deren zeitliche Abfolge detailliert angeben. Die Bewerber müssen im Arbeitsprogramm den Beginn und das Ende der Arbeiten, Auftrags- und Produktionstermine, Entscheidungsmeilensteine sowie die Gesamtdauer der Arbeiten und die Dauer der arbeitsfreien Zeiten für die Jahre 2021 und 2022 angeben.

ZUSCHLAGSKRITERIEN ZK5 : QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%]
Beschreibung: Der Zweck dieses Kriteriums ist es, die Qualität des Arbeitsprogramms in Bezug auf die Planung, Organisation und Priorisierung der Aktivitäten zu beurteilen, die für die Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind, unter Berücksichtigung der technischen und logistischen Zwänge, die mit der Fertigstellung der einzelnen Bauwerke verbunden sind.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

8. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

9. Ausschluss:
Das Angebot muss nur die Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis enthalten. Angebote mit erheblichen volumenbedingten Umverteilungen von Kosten auf globale/ pauschale Auslandspositionen werden als unzulässige Varianten gewertet und können unabhängig von ihrer Höhe zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Preise gleich "0" oder negative Preise können zum Ausschluss von der Ausschreibung führen.
Alle Preisanalysen gemäß Beilag Nummer 7 sind zurückzusenden. Fehlt eine Analyse, wird das Angebot vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.