Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
N13 EP22 HRB Bonaduz, Baumeisterarbeiten, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 EP22 AS Rothenbrunnen - AS Vial - Hinterrheinbrücke Bonaduz, Baumeisterarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
DETAILLIERTER AUFGABENBESCHRIEB
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Instandsetzung von Trasse und Hinterrheinbrücke Bonaduz zwischen den Tunneln Isla Bella und Plazzas sowie den Neubau des Multifunktionsbecken Plazzas Süd. Gleichzeitig wird die Hinterrheinbrücke verbreitert. Zusätzlich ist seitens der Gemeinden Bonaduz und Domat/Ems ein an der Brücke aufgehängter Steg für den Fussgänger- und Radfahrerverkehr geplant, welcher aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist. Die Fahrbahnverbreiterung erfolgt mittels einer Ergänzung der Konsolplatten sowie einem 12 cm starken Überbeton. Zusätzlich sind die Lager bei den Pfeilern zu ersetzen sowie Verstärkungsmassnahmen im Hohlkasten erforderlich. Die Fahrbahnübergänge müssen aus geometrischen Gründen ersetzt werden. Der Belag sowie die Leitschranken werden gemäss den heute geltenden Sicherheitsstandards ausgeführt. Im Trasse werden die Entwässerungsleitungen sowie die Hydrantenleitung ersetzt. Die Kabelblöcke werden den zukünftigen Bedürfnissen nach Bau des Sicherheitsstollens Isla Bella angepasst. Gleichzeitig wird der ganze Oberbau ersetzt. Beim Portal Plazzas Süd wird ein Multifunktionsbecken erstellt, in welchem das Strassenabwasser der offenen Strecke behandelt wird (Ölabscheider und Absetzbecken), bevor es in den Vorfluter geleitet wird. Während den Arbeiten auf der Brücke wird der Verkehr zweispurig geführt. Die Trassearbeiten in den Portalbereichen müssen nachts während den Tunnelreinigungsarbeiten erfolgen. Hauptleistungen/-mengen: - Baugrubensicherung ca. 80 m2; - Aushubarbeiten ca. 2‘500 m3; - HDW-Abtrag ca. 3‘900 m2; - Konstruktionsbeton ca. 1‘300 m3; - Polymerbitumen-Dichtungsbahnen ca. 4'500 m2; - Fahrbahnübergang ca. 28 m; - Lieferung und Einbau UG0/45 ca. 1‘950 m3; - Belag ca. 3‘840 t; - Markierungen ca. 1‘500 m; - Liefern und Montieren von Fahrzeugrückhaltesystemen ca. 850 m.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45221111 - Bau von Straßenbrücken |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Luzi Bau AG, Hauptstrasse 5,
7432
Zillis,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 6'851'912.65 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Luzi Bau AG, Zillis, überzeugt mit einer geeigneten Analyse der erforderlichen Arbeiten und dem eingesetzten Baustellenkader.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.10.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1156769
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.03.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.4 Sonstige Angaben- ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%.
ZK2: BAUPROGRAMM (ABWEICHUNG DER BAUZEIT GEGENÜBER TERMINPLAN BAUHERR); GEWICHTUNG 15%, unterteilt in: ZK2.1: Abweichung der Bauzeit gegenüber Termin Bauherr Bauende Phase 2 (gemäss Richtbauprogramm) 5%; ZK2.2.: Abweichung der Bauzeit gegenüber Termin Bauherr Bauende Phase 4 (gemäss Richtbauprogramm) 10%.
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE; GEWICHTUNG 15%, unterteilt in: ZK3.1: Plausibilität des Bauprogrammes: 10%; ZK3.2: Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 5%.
ZK4: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in: ZK4.1: Technischer Bericht, Organisation und Installation 10%; ZK4.2: QM-Konzept und Risikoanalyse 3%; ZK4.3: Referenzobjekt und Lebenslauf Baustellenchef/Bauführer 4%; ZK4.4: Referenzprojekt und Lebenslauf Polier 3%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Bewertung ZK2 (Bauprogramm) erfolgt nach folgender Bewertungsmethode: Note 0 = Bauprogramm Unternehmer über 3 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben Note 1 = Bauprogramm Unternehmer über 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben Note 2 = Bauprogramm Unternehmer über 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben Note 3 = Bauprogramm Unternehmer von 1 Woche kürzer bis zu 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben Note 4 = Bauprogramm Unternehmer über 1 Woche kürzer als vom Bauherren vorgegeben Note 5 = Bauprogramm Unternehmer über 3 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 5 [Note] x 100 [% Gewichtung] = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|