Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG Ausbau Bahnhof Bern RBS,
zu Hdn. von
Adrian Wildbolz, Tiefenaustrasse 2, Postfach,
3048
Worblaufen,
Schweiz,
Telefon:
031 925 55 55,
E-Mail:
ABBernRBS@rbs.ch,
URL
www.rbs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ausbau Bahnhof Bern RBS, Teilprojekt 1 Rohbau, Abschnitt 2 bis 6, 8 und 9, Nachtrag 11.2 Schubverstärkung best. Bahnhof Bern RBS
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erweiterung der Bauwerkssicherheitsmassnahmen im best. Bahnhof Bern RBS für die spätere Untertunnelung durch Los 2.4.
- Kurze Beschreibung: Los 2.4 Untertag und Tagbau
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45221000 - Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen, | | 45221200 - Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen, | | 45221240 - Bauarbeiten für Tunnel |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Frutiger AG, Frutigenstrasse 37,
3602
Thun,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 429'871.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. g ÖBV erfolgt die Vergabe des Auftrages freihändig. Vergabe der Erweiterung von Bauwerkssicherungsmassnahmen, welche Teil des öffentlich ausgeschriebenen Grundauftrags sind.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.03.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mittels Beschwerde beim Rechtsamt der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in 2 Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sowie die betroffene Publikation sind beizulegen.
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