Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Benjamin Kraft, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
benjamin.kraft@bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 884 Nutzfahrzeuge
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die BLS einen Anbieter für den Kauf und die Lieferung von Nutzfahrzeugen und Zubehör bis 31.12.2022 mit optionaler Vertragsverlängerung um 3 mal ein Jahr.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144700 - Nutzfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Scania Schweiz AG, Grubenstrasse 9,
3322
Urtenen-Schöhnbühl,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Firma Scania Schweiz AG überzeugt durch einen wirtschaftlichen TCO, ein für die BLS Standorte nahegelegenes Händlernetz und eine schlanke After Sale Serviceorganisation. Das Angebot hat die höchste Punktezahl in der Bewertung der Zuschlagskriterien erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.11.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1164841
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.03.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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