Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
03.03.2021 Publikationsdatum Simap: 03.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abwasserverband Saar
Beschaffungsstelle/Organisator: Abwasserverband Saar Vilderweg 100 7320 Sargans,
zu Hdn. von
Peter Müller, Vilderweg 100,
7320
Sargans,
Schweiz,
Telefon:
081 720 44 70,
E-Mail:
peter.mueller@ara-sargans.ch,
URL
www.ara-sargans.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BHKW inkl. periphere Anlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die ARA Sargans besitzt aktuell ein Blockheizkraftwerk mit 115 kW elektrischer Leistung. Das BHKW wurde im Jahr 2009 installiert und ist am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt.
Der Bauherr hat entschieden das BHKW zu ersetzen und auf das Ausbauziel 2030 auszulegen . Das BHKW wird an einem neuen Standort installiert. Somit sind während dem Ersatz keine Provisorien notwendig. Alle peripheren Anschlüsse werden neu erstellt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45251220 - Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung, | | 45333000 - Installation von Gasanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Avesco AG, Hasenmattstr. 2,
4901
Langenthal,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.11.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Meldungsnummer
1161435
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.02.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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