Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Generalsekretariat GS-WBF
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Generalsekretariat GS-WBF, Bundeshaus Ost,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)58 480 26 52,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bürgschaften Hochseeschiffe: Rechtliche Beratung und Vertretung des Bundes
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[21] Rechtsberatung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79110000 - Juristische Beratung und Vertretung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BianchiSchwald GmbH, St. Annagasse 9, Postfach 1162,
8021
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 630'045.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: siehe Ziffer 4.4
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma BianchiSchwald GmbH, St. Annagasse 9, Postfach 1162, 8021 Zürich, da ein Wechsel der Anbieterin aufgrund bereits erbrachter Leistungen und der Vertretung im bereits laufenden gerichtlichen Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen praktisch nicht umsetzbar ist und neben zusätzlichen hohen finanziellen Aufwendungen auch zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Interessenvertretung des Bundes führen würde (Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.02.2021
4.4 Sonstige Angaben- Grundauftrag vom 15.10.2018 : CHF 1'170’000
Folgeauftrag vom 23.02.2021 ; CHF 585’000 Alle Preise exkl. MWST.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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