Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) Laboratory of Biological Electron Microscopy (LBEM) EPFL SB IPHYS LBEM,
zu Hdn. von
Prof. Henning Stahlberg, BSP 421 (Cubotron UNIL), Rte de la Sorge,
1015
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
henning.stahlberg@epfl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Cryo-Transmissionselektronenmikroskop (Prototype mit 300kV, RF cavity und Probe Corrector)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Es wird ein Instrument zur Methodenentwicklung für die Zusammenarbeit mit dem Hersteller TFS gekauft, mit dem der Einfluss einer Elektronenquelle untersucht werden kann, die eine Proben-Cs-korrigierte Beleuchtung einzelner 300-kV-Elektronen bei GHz-Wiederholungsraten von weniger als 0,4 eV Energieverteilung (Cold-FEG) auf ein stabiles hochauflösendes Sample (Autoloader) liefert.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38511200 - Durchstrahlungs-Elektronenmikroskope |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: FEI Europe B.V., Eindhoven, Zweigniederlassung Zürich, Schiffbaustrasse 2,
8031
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Prototyp entwickelt mit einem Partner (Art. 21, Abs. 2, Lit. f BöB)
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.03.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|