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09.03.2021|Projekt-ID 217692|Meldungsnummer 1184713|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 09.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale est,  zu Hdn. von "NON APRIRE - OFFERTA: 2TG - Los 4902, Wildwarnanlage Stalvedro", Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

08.04.2021
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 19.04.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.04.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.04.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: 2TG - Los 4902, Wildwarnanlage Stalvedro" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

07.05.2021, Ort:  Bellinzona, Bemerkungen:  Das Datum der Angebotsöffnung ist provisorisch. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N02 Secondo tubo San Gottardo (2TG) - Los 4902, Wildwarnanlage Stalvedro

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

120043

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Nebst der Realisierung der "2. Röhre Gotthard" wird auf der Kantonstrasse P2 zwischen Stalvedro und Airolo eine neue Wildwarnanlage, bestehend aus zwei getrennten Abschnitten, realisiert. Während der Baustelle, aufgrund des zunehmenden Baustellenverkehrs, werden die Bewegungen der Wildtiere in der Umgebung des Dorfes Airolo beeinflusst. Das zunehmende Vorkommen von Wildtieren entlang diesen Strassenabschnitten darf somit während den Hauptarbeiten der 2TG nicht untergeschätzt werden. Es werden über den Projektperimeter folgende Lieferungs-, Montage- und Aufschaltarbeiten beschafft:
- 20 Masten;
- 16 Verankerungssysteme für die Masten;
- 18 Photovoltaik-Module;
- 18 Laderegler;
- 18 Akkumulator;
- 19 PIR-Sensoren;
- 4 Kombiniertes LED-Signal (Wildwechsel + Höchstgeschwindigkeit 40km/h);
- 4 Einfaches LED-Signal (Ende der Höchstgeschwindigkeit 40km/h);
- 8 Empfänger;
- 18 Kasten.

2.7 Ort der Ausführung

Schweiz CH – 6500 Bellinzona/TI – Airolo

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02.07.2021, Ende: 31.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für das Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Siehe Punkt 4.6 “Sonstige Angaben”. 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Amtsvariante ist in jedem Fall vollständig einzureichen. Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen der vorgegebenen Texte in den Angebotsunterlagen sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 02.07.2021 und Ende 31.12.2030

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen im Lastenheft.
- Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben insbesondere Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau.
- Einhaltung der geforderten Angebotsstruktur gemäss Dokument 1-2 Checkliste.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang beim ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind. Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0.-“ (keine) bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK1: ERFAHRUNG/-REFERENZ DES ANBIETERS
EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

ZU EK1: ERFAHRUNG/-REFERENZ DES ANBIETERS
1 vergleichbare Referenz.
Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
-Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse, Bahn;
-Art des Werkes: Wildwarnanlage;
-Aktivitäten: Neubau oder Ersatz von BSA;
-Auftragsvolumen von mindestens CHF 50'000;
-Arbeiten: abgeschlossen (SIA Phase 53, Test mit Erfolg abgeschlossen);
-Ausführungsbedingungen: unter Verkehr.
Im Fall von Arbeitsgemeinschaft kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein. Die von einer Firma, oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE, dargelegten Referenz ist nur dann gültig, wenn die gleiche (Firma oder einzelnes ARGE-Mitglied), die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat (EK1).

Zu EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:

BAULEITER
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Elektriker mit eidgenössischem Zeugnis oder gleichwertig.
1 Referenz als Bauleiter oder Bauleiter Stv. oder vergleichbare Funktion in einem Projekt mit allen folgenden Voraussetzungen:
-Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse, Bahn;
-Art des Werkes: Wildwarnanlage;
-Aktivitäten: Neubau oder Ersatz von BSA;
-Auftragsvolumen von mindestens CHF 50’000;
-Arbeiten: abgeschlossen (SIA Phase 53, Test mit Erfolg abgeschlossen).
Die vorgeschriebene Schlüsselperson muss die verlangte Präsenzpflicht und die notwendige Verfügbarkeit über die ganze Bauzeit erfüllen.

Zu EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2019 und 2020 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen;
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 70% betragen.
Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
-Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
-Bestätigung UVG-Versicherer,
-Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer,
-Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 30.04.2021
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.03.2021  bis  30.04.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Es ist keine Begehung vorgesehen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen.

4.6 Sonstige Angaben

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 50%.
Lebenszykluskosten: Erstellungskosten, Erhaltungskosten für 10 Jahre gem. Position im Leistungsverzeichnis.

ZK2: QUALITAET AUSRUESTUNGEN UND AUSFUEHRUNGEN GEWICHTUNG 25%, unterteilt in:
2.1 Qualität und Eignung der angebotenen Leistung und Komponenten 20%;
2.2 Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, oekologisch und sozial) 5%.

ZK3 ORGANISATION GEWICHTUNG 25%, unterteilt in
3.1 Ressourcen- und Bauprogramm 15%;
3.2 Schlüsselperson BAULEITER 10%.

PREISBEWERTUNG
Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Bewertung ZK 3.2
Für jede Schlüsselperson wird eine einzige Note zugewiesen, die verhältnismässig die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Werkes der Referenz mit der Funktion und des Werkes dieser Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (in Bezug auf das Projekt dieser Ausschreibung) bewertet.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).



1. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
6. Der Werkvertrag wird im Kanton Tessin abgeschlossen und unterschrieben. Deshalb untersteht er der Stempelsteuer des Kanton Tessin.
7. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
8. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
9. Der Bieter muss in der Lage sein, eine schriftliche und mündliche Kommunikation in italienischer und deutscher Sprache zu gewährleisten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.