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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1184977
11.03.2021|Projekt-ID 213184|Meldungsnummer 1184977|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  11.03.2021
Publikationsdatum Simap: 11.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Allschwil
Abteilung Entwickeln Planen Bauen,  zu Hdn. von Timm Schwyn, Baslerstrasse 111,  4123  Allschwil,  Schweiz,  Telefon:  0614862581,  E-Mail:  timm.schwyn@allschwil.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Allschwil, Strassensanierung Spitzwaldstrasse, Abschnitt Baslerstrasse bis Lerchenweg
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Tozzo AG BL, Grüngenstrasse 39,  4416  Bubendorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'412'591.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Auftragserteilung erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.12.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1168223

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.03.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.