Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
11.03.2021 Publikationsdatum Simap: 11.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Allschwil Abteilung Entwickeln Planen Bauen,
zu Hdn. von
Timm Schwyn, Baslerstrasse 111,
4123
Allschwil,
Schweiz,
Telefon:
0614862581,
E-Mail:
timm.schwyn@allschwil.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Allschwil, Strassensanierung Spitzwaldstrasse, Abschnitt Baslerstrasse bis Lerchenweg
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Tozzo AG BL, Grüngenstrasse 39,
4416
Bubendorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'412'591.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Auftragserteilung erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.12.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1168223
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.03.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
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