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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1185631
12.03.2021|Projekt-ID 212393|Meldungsnummer 1185631|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren + Realisieren,  zu Hdn. von Herr Roland Bucher, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  roland.bucher@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Instandsetzung Ortsdurchfahrt Gibswil
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Strasseninstandsetzung und Strassenraumaufwertung mit verbesserter Radwegführung, erhöhter Sicherheit der Querungsstellen sowie Ausbau einer Bushaltestelle nach BehiG.
Ingenieurleistungen für die Phasen Vorprojekt (31) bis zur Inbetriebnahme (53). Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Locher Ingenieure AG, Pelikanplatz 5,  8001  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 344'478.45 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.11.2020
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1165607

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.03.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.