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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1185871
22.03.2021|Projekt-ID 211371|Meldungsnummer 1185871|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Bellinzona
Abteilung Strasseninfrastruktur Ost,  zu Hdn. von Tunnel Gefahrenstellen F5, Los 202, Baumeisterarbeiten, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Tunnel Gefahrenstellen F5, Los 202, Baumeisterarbiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Siehe Punkt 4.5 "Sonstige Angaben"

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Walo Bertschinger AG Graubünden, Tardisstrasse 217,  7205  Zizers,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 410'718.70 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Firma Walo Bertschinger AG in Zizers hat nicht nur das finanziell günstigste Angebot abgegeben, sondern auch den technischen Teil des Angebotes gut ausgearbeitet.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.10.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1161243

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.03.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

Zuschlagskriterien (ZK)

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%.

ZK2: BAUPHASENPLAN (DAUER DER BAUARBETEN); GEWICHTUNG 15%.

ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPHASENPLANS UND DES BAUVERFAHRENS; GEWICHTUNG 15%
unterteilt in:
- Plausibilität des Bauphasenplans (Dauer der Bauarbeiten) 10%
- Qualität und Plausibilität des Bauverfahrens 5%.

ZK4: QUALITÄT DER EINGEREICHTEN DOKUMENTATION; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
- Baustelleninstallationen 5%
- Technischer Bericht 5%
- Qualitätskontrollplan und Risikoanalyse 5%
- Schlüsselperson 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten
Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma
gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Bewertungsskala für Zuschlagskriterium ZK2 "Bauphasenplan":
Die Note wird auf Basis der Dauer der Bauarbeiten zugewiesen in dem Angebot vorgeschlagen:
- mehr als 3 Wochen länger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 0;
- mehr als 2 Wochen länger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note: 1;
- mehr als 1 Woche länger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 2;
- 1 Woche weniger bis 1 Woche mehr als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 3;
- mehr als 1 Woche weniger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 4;
- mehr als 2 Wochen weniger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 5.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet.
Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer
Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500
Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.