Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Bellinzona Bteilung Strasseninfrastruktur Ost,
zu Hdn. von
Tunnel Gefahrenstellen F5, Los 300, Lieferung und Montage von Anpralldämpfern, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Tunnel Gefahrenstellen F5, Los 300, Lieferung und Montage von Anpralldämpfern
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Siehe Punkt 4.5 “Sonstige Angaben”
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Walo Bertschinger AG Bern, Feldstrasse 42,
3073
Gümligen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'523'967.90 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firma Walo Bertschinger AG in Gümlingen hat nicht nur das finanziell günstigste Angebot abgegeben, sondern auch den technischen Teil des Angebotes gut ausgearbeitet.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.10.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1161373
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.03.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Zuschlagskriterien (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%.
ZK2: BAUPHASENPLAN (DAUER DER BAUARBETEN); GEWICHTUNG 15%.
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPHASENPLANS UND DES BAUVERFAHRENS; GEWICHTUNG 15% unterteilt in: - Plausibilität des Bauphasenplans (Dauer der Bauarbeiten) 10% - Qualität und Plausibilität des Bauverfahrens 5%.
ZK4: QUALITÄT DER EINGEREICHTEN DOKUMENTATION; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in: - Baustelleninstallationen 5% - Technischer Bericht 5% - Qualitätskontrollplan und Risikoanalyse 5% - Schlüsselperson 5%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Bewertungsskala für Zuschlagskriterium ZK2 "Bauphasenplan":
Die Note wird auf Basis der Dauer der Bauarbeiten zugewiesen in dem Angebot vorgeschlagen: - mehr als 3 Wochen länger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 0; - mehr als 2 Wochen länger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note: 1; - mehr als 1 Woche länger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 2; - 1 Woche weniger bis 1 Woche mehr als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 3; - mehr als 1 Woche weniger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 4; - mehr als 2 Wochen weniger als das Bauprogramm des Bauherrn: Note 5.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|