Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Verdichtungsmaschinen- und Geräte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der vorliegenden Ausschreibung beschafft armasuisse, im Auftrag der Armee, Verdichtungsgeräte mehrerer Gewichtsklassen in verschiedenen Losen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) müssen auch im Baumaschinenbereich etappenweise die in früheren Jahren eingeführten Verdichtungsmaschinen und -Geräte nachbeschafft bzw. ersetzt werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 43310000 - Baumaschinen, | | 43315000 - Verdichtungsgeräte, | | 43312000 - Straßenbelagmaschinen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Wacker Neuson AG, Geissbüelstrasse 5,
8604
Volketswil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der gestellten Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.08.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1143395
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.03.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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