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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1185901
07.04.2021|Projekt-ID 206588|Meldungsnummer 1185901|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Verdichtungsmaschinen- und Geräte
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit der vorliegenden Ausschreibung beschafft armasuisse, im Auftrag der Armee, Verdichtungsgeräte mehrerer Gewichtsklassen in verschiedenen Losen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) müssen auch im Baumaschinenbereich etappenweise die in früheren Jahren eingeführten Verdichtungsmaschinen und -Geräte nachbeschafft bzw. ersetzt werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  43310000 - Baumaschinen,
43315000 - Verdichtungsgeräte,
43312000 - Straßenbelagmaschinen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Wacker Neuson AG, Geissbüelstrasse 5,  8604  Volketswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der gestellten Anforderungen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.08.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1143395

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.03.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.