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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1185969
19.03.2021|Projekt-ID 218070|Meldungsnummer 1185969|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Immobilien Development Bahnhöfe
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Immobilien Development Bahnhöfe,  zu Hdn. von Christoph Erismann, Vulkanplatz 11,  CH-8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  christoph.erismann@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

SBB AG Immobilien
Finanzen und Beschaffung,  zu Hdn. von Alex Ambord, Gardistrasse 2,  CH-3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  alex.ambord@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

09.04.2021

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 07.05.2021

1.5 Datum der Offertöffnung:

10.05.2021, Uhrzeit:  09:30, Ort:  Bern, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Bubenbergzentrum 10 + 12 mit Bahnzugang BKP 244 Lüftungsanlagen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1149102

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45331210 - Installation von Lüftungsanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Neubau Bubenbergzentrum 10 + 12 mit Bahnzugang
BKP 244 Lüftungsanlagen

2.7 Ort der Ausführung

CH-3000 Bern, Bubenbergzentrum 10 + 12

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.09.2021, Ende: 01.07.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Wirtschaftlichkeit  Gewichtung 60 % 
Qualität  Gewichtung 40 % 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 02.01.2023 und Ende 01.07.2024

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.6 Subunternehmer

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.03.2021  bis  07.05.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

SIMAP

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.