Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Projektmanagement Ausland, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b1118) Nachtrag 1, Projektwettbewerb Neubau Schweizer Botschaft in Yaoundé
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gegenstand des Architekturwettbewerbs ist der Neubau einer Schweizer Botschaft in Kamerun. Dazu gehören die Residenz des Botschafters, die Kanzlei sowie eine Dienstwohnung. Der Verfasser des siegreichen Projekts soll vom BBL den Studien- und den Realisierungsauftrag erhalten.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Nord GmbH, Architekten, Turnerstrasse 32,
4058
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 620'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nord GmbH Architekten Basel haben den offenen Wettbewerb 2012 gewonnen und den Zuschlag seitens des BBL erhalten. Simap Publikation vom 23.03.2012 (Projekt-ID simap 78228).
Das Projekt entspricht mehrheitlich dem Wettbewerbsprojekt. Nachtrag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB, da zusätzliche Überarbeitungen Vor- und Bauprojekt nach Projektstopp im 2014 vom bisherigen Planer erbracht werden müssen und eine Erhöhung der Bausumme zu einem Anspruch auf Mehrvergütung des Planers führt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.03.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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