Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SchuleUnteresRafzerfeld
Beschaffungsstelle/Organisator: Schulverwaltung Schule Unteres Rafzerfeld,
zu Hdn. von
M. Müller, Schützenhausstrasse 16,
8196
Wil,
Schweiz,
Telefon:
0448699040,
E-Mail:
m.mueller@schule-ur.ch,
URL
https://www.schule-ur.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Submission Schulbusfahrten Schule Unteres Rafzerfeld
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Fahrten Schulweg Schülerinnen und Schüler (Sammeltaxi) Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Wohngemeinden Hüntwangen, Wasterkingen, Wil zu den Schulhäusern Hüntwangen, Wasterkingen und Wil und wieder zurück zu den Wohnorten,
sowie interne Fahrten (Schwimmunterricht, Exkursionen, Einzelfahrten, Einzelaufträge)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[3] Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Taxi - Kleinbusbetrieb Schmid & Partner, Burgstrasse 38a,
8193
Eglisau,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 145'556.55 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.01.2021
Meldungsnummer
1171437
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.03.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Entscheid betreffend Zuschlag kann innert 10 Tagen nach Bekanntgabe des Zuschlages an den Anbieter beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Post-fach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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