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24.03.2021|Projekt-ID 218311|Meldungsnummer 1186817|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 24.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Markus Ferrero, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Markus Ferrero, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

19.04.2021
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 23.04.2021 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 04.05.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatzbeschaffung Saugkehrmaschine der 2t Klasse" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Covid-19) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33, 3011 Bern nicht möglich.

1.5 Datum der Offertöffnung:

10.05.2021

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzbeschaffung Saugkehrmaschine der 2t Klasse

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144430 - Kehrfahrzeuge

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung von zwei Saugkehrmaschinen der 2t Klasse im 2021 mit Optionen für sieben weitere Maschinen bis Ende 2023.

2.7 Ort der Lieferung

Tiefbauamt der Stadt Bern, Garagenbetrieb, Stöckackerstrasse 50, 3027 Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Optionen für sieben weitere Maschinen bis Ende 2023.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Optionen für sieben weitere Maschinen bis Ende 2023.

2.10 Zuschlagskriterien

Angebotspreis: bestehend aus dem Anschaffungspreis für die Lieferung von neun Saugkehrmaschinen der 2t Klasse:  Gewichtung 40% 
Technische Kriterien: bestehend aus den Unterkategorien: Fahrgestell / Bereifung / Besensystem (10%), Motor / Kraftübertragung / Hydraulik (20%), Winterdienstgerätschaften (10%), Komfortelektronik (30%), Innenraum / Kehrgutbehälter / Saugmund (30%):  Gewichtung 35% 
Fahrerbeurteilung: bestehend aus den Unterkategorien: Komfort (50%), Bedienerfreundlichkeit (50%):  Gewichtung 10% 
Garantie und After-Sales: bestehend aus den Unterkategorien: Allgemeine Herstellergarantie (40%), Garantie Karosserie / Durchrostung (20%), Wartung und Kleinreparaturen (5%), Distanz zur Servicestelle (10%), Serviceintervall (25%):  Gewichtung 10% 
Lieferfrist:  Gewichtung 5% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Es müssen zwingend die Grössenverhältnisse (LxBxH) eingehalten werden.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Bemerkungen: Q3 2021

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Firmen, welche nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

3.6 Subunternehmer

Allfällige definitive Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Der Anbieter muss sicherstellen, dass für die Durchführung einer Präsentation, Überprüfung der Kriterien sowie zweiwöchigen Testphase bei der Auftraggeberin (Tiefbauamt der Stadt Bern) in den Kalenderwochen 20 – 21 (17.05. – 28.05.2021), eine in den wesentlichen Systembauteilen baugleichen Maschine, zur Verfügung gestellt wird.

- Der Anbieter muss sicherstellen, dass die Maschine mit all seinen Komponenten typengeprüft ist und vor Ablieferung bei der MFK (Schweiz) vorgeführt wird.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Technisches Datenblatt mit Maschinenangaben

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.03.2021  bis  04.05.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen