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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1187335
23.03.2021|Projekt-ID 218452|Meldungsnummer 1187335|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-F-EK-EET-EEL,  zu Hdn. von Roland Schuler, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 402 29,  E-Mail:  roland.schuler@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Astoro Entwicklung Engineering

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [8] Forschung und Entwicklung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71310000 - Technische Beratung und Konstruktionsberatung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Alstom Groupe (mobility by nature), Viktor-von-Bruns-Strasse 19,  8212  Neuhausen am Rheinfall,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'677'400.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorliegende Vergabe weist immaterialgüterrechtliche Besonderheiten auf. Die massgebenden Rechte des geistigen Eigentums liegen bei der Zuschlagsempfängerin. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.03.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.