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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1187461
20.03.2021|Projekt-ID 218473|Meldungsnummer 1187461|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalzentrum Biel AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalzentrum Biel AG,  zu Hdn. von Scheurer Marco, Vogelsang 84,  2501  Biel,  Schweiz,  Telefon:  032 324 24 24,  Fax:  032 324 28 24,  E-Mail:  marco.scheurer@szb-chb.ch,  URL www.spital-biel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Endo-Urologiepark
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Modernisierung des Endourologiepark

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33168100 - Endoskopen,
33168000 - Ausrüstung für Endoskopie und Endochirurgie

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Olympus Schweiz AG, Richtiring 30,  8304  Wallisellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 348'523.70 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach kritischer Bewertung sämtlicher Vor- und Nachteile, insbesondere bezüglich der Anwendung im klinischen Alltag (Anforderungen an Prozessor und Kamerakopf, Aufbau und Funktionsweise des Instrumentariums für TUR-Eingriffe, Funktionsweise der flexiblen Instrumente hinsichtlich Freiheitsgraden und optischen Bildmodulationsmöglichkeiten), kommt die Vergabestelle zum Schluss, dass das Angebot über das Gesamtpaket von Olympus Schweiz AG die Ansprüche gemäss Pflichtenheft für die Modernisierung und Erweiterung des Endourologieparkes am besten abdeckt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.03.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3001 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.